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Von Volkswagen sollen Zehntausende Kunden Geld erhalten

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Im Diesel Skandal geht Volkswagen auf die Kläger zu: Nun sollen 50.000 Kunden individuelle Einmalzahlungen bekommen. Somit wären viele Klagen vom Tisch.

Der Volkswagen-Konzern stellt aufgrund der jüngsten Urteile des Bundesgerichts zum Abgasskandal weiteren circa 50.000 Dieselfahrzeughaltern Schadensersatz in Aussicht. Wie die Deutsche Presseagentur aus dem Unternehmen erfuhr, laufen mit mindestens die Hälfte der Einzelkläger über Rechtsanwaltskanzleien schon Gespräche über ein angemessenes Vergleichsangebot. Mittlerweile seien davon die Verhandlungen in ungefähr 7.000 Fällen erfolgreich beendet.

Einmalzahlungen soll es geben, welche jeweils individuell berechnet werden. Alle Betroffenen, die das Geld annehmen, können auch das Fahrzeug behalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Urteil im eigenen Prozess abzuwarten, auf welches sich die Richter bei der Auslegung des Bundesgerichtshofs beziehen dürften.

Dann können unter Umständen die Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Summe für die Fahrzeugnutzung bekommen. Im Rahmen dieser sogenannten Rückabwicklung müssen sie den Wagen allerdings an Volkswagen zurückgeben.

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Bis Ende 2020 will Volkswagen die Mehrheit der Verfahren regeln

Damit peilt der Konzern die Entschädigung der meisten der etwa 60.000 restlichen Dieselfahrer an, welche außerhalb der Musterklage der Verbraucherschützer eigene Verfahren eingeleitet hatten und deren Prozesse vor den deutschen Gerichten noch ausstehen.

Der Autobauer möchte nun viele dieser als anspruchsberechtigt eingestuften Fälle bis zum Ende des Jahres durch die neuartigen Vergleichsangebote vom Tisch haben. Man rechnet mit einer Annahme von etwa 75 Prozent.

Nach einer großen Auseinandersetzung hatten der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Konzern bei der Musterfeststellungsklage einen außergerichtlichen Vergleich erzielt. Die teilnehmenden Dieselkunden erhalten demnach je nach Wagen 1.350 bis 6.257 Euro.

Viele Volkswagen-Fahrer zogen selber vor Gericht

Inzwischen ist die Abwicklung der dabei angenommenen Vergleiche zu mindestens 95 Prozent abgeschlossen. Bei etwa 265.000 Klagen hatte Volkswagen die Ansprüche als berechtigt erachtet.

Jedoch zogen etliche Autofahrer, welche sich in der Dieselaffäre vom Konzern aufgrund von gefälschten Abgaswerten geprellt sahen, selbst vor Gericht, um häufig höhere Entschädigungen zu erwarten. Der erste solche Fall gelangte nach Tausenden Prozessen vor den Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten zur Verhandlung an den Bundesgerichtshof.

Hier entschieden die obersten Zivilrichter größtenteils zugunsten des Klägers. Allerdings setzten sie ebenso Leitplanken für die ähnlich gelagerten Fälle. Volkswagen kündigte an, in vielen dieser offenen Verfahren auf die klagenden Autofahrer zugehen zu wollen. Weitere Urteile des Bundesgerichtshofs folgten im Juli.

Quelle: News